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13 avril 2012 | Oberflächen POLYSURFACES 02/2012 | Éditorial

Edito (2/2012)

Europäische Chemikalienverordnung REACH erobert die Schweiz (?)
Die Auswirkungen der REACH-Verordnung zeichnen sich in den EU-Ländern seit Inkraftsetzung deutlich ab. Viele Arbeitsgruppen, Konsortien und sonstige Interessensverbände wurden seither formiert, um die neuen, umfangreichen Regularien zu bewältigen. Ein Ende dieser Entwicklung ist noch lange nicht in Sicht, und sie wird die Fachwelt auch weiterhin beschäftigen. Aktuell sorgt die so genannte Kandidatenliste für viel Diskussionsstoff, zumal sich dort Substanzen wiederfinden, welche zum «täglichen Brot» vieler Galvaniken gehören. Inskünftig soll deren Verwendung verboten werden oder nur unter Einhaltung verschärfter Auflagen möglich sein.
Nun sollte man meinen, dass diese Hemmnisse die Schweiz - als Nicht-Mitgliedstaat der EU – nicht direkt betreffen. Wir verfügen ja über eigene, gut funktionierende Gesetzgebungen, welche typische schweizerische Lösungen für alle Fälle bieten. Weit gefehlt. Der Bundesrat hat im Juni 2010 die Departemente EDI, EVD und UVEK mit der Vorbereitung von Änderungen der Chemikaliengesetzgebung beauftragt, damit das Schutzniveau in der Chemikaliensicherheit hinsichtlich Gesundheits- und Umweltschutz in der Schweiz gegenüber demjenigen in der EU nicht zurückbleibt. Erste Teilanpassungen an die REACH-Verordnung hat der Bundesrat mit Änderung der Chemikalienverordnung bereits vorgenommen.
Eine dritte Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) ist in Vorbereitung, über die das UVEK voraussichtlich demnächst eine Anhörung bei den interessierten Kreisen eröffnen wird. Die Vereinigung Lieferfirmen für die Oberflächentechnik (VLO) ist auf der Verteilerliste für diese Anhörung und wird sich nach Möglichkeit dazu äussern. Im Rahmen dieser Revision ist vorgesehen, eine Beschränkungsregelung für Stoffe, die in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen worden sind, einzuführen.
Diese sukzessive Implementierung der Inhalte der REACH-Verordnung zeigt, dass wir künftig nicht an diesen EU-Regularien vorbei kommen werden, unabhängig davon, ob die Schweiz ein Mitglied der Union ist oder nicht. Hier sollten wir uns die Frage stellen, ob wir künftig nicht besser pro-aktiv an der Gestaltung der Inhalte mitwirken sollten, beispielsweise durch die Mitarbeit in den jeweiligen europäischen Fachgremien. Falls dies eine gangbare Möglichkeit darstellt, gilt lediglich noch zu definieren, wer «wir» sein wird. Es bleibt also weiterhin spannend.
 

Roland Ratschiller
RIAG Oberflächentechnik AG