22 mai 2018 |
Oberflächen POLYSURFACES 04/2017 |
Technique de sécurité
Etablierte Tagung in innovativem Gewand
Martin Grether
Un nouveau site de rencontre, de nouvelles perspectives sur le droit des matières dangereuses et une nouvelle voie pour dispenser des connaissances techniques en petits groupes. La journée des matières dangereuses du 14 juin dernier fut très variée. Elle a montré, une fois de plus, qu’il vaut la peine d’y participer.
Der von Swiss TS und GeFaSuisse veranstaltete 19. Gefahrguttag Schweiz war in vieler Hinsicht ein besonderer. So fand er für einmal nicht im Euroairport Basel, sondern in der Region Zofingen statt. Dabei standen einerseits weniger die Vorschriften selbst, sondern die Geschichte sowie die Entwicklung des Regelwerks zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR/ADR) im Vordergrund. Und dies mit gutem Grund, feiert das ADR heuer doch sein 60-jähriges und die nationale Vorschrift SDR ihr 45-jähriges Bestehen. Andererseits ermöglichte der Gefahrguttag in seinem praktischen Teil erstmals allen Teilnehmenden das Absolvieren sämtlicher Fachmodule, die dieses Jahr in Form von Posten auf dem Gelände der Chemiewehrschule in Zofingen in Kleingruppen vermittelt wurden.
Tagungsleiter Ralf Mengwasser im Gespräch mit Klaus Ridder.
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Wie es zum ADR kam
Für den Rückblick auf die Entstehung und die Entwicklung des Gefahrgutrechts konnten die Veranstalter einen ausgewiesenen Kenner der Materie verpflichten: Klaus Ridder blickt auf mehrere Jahrzehnte Erfahrung im Gefahrgutbereich zurück und hat sich unter anderem als Fachbuchautor einen Namen gemacht. Er schaffte es, in weniger als einer Stunde den Anwesenden in einem sehr lebendigen und unterhaltsamen Referat die Geschichte des Gefahrgutrechts näherzubringen. Erste Bestimmungen stammen aus dem 18. Jahrhundert und betrafen den sicheren Umgang mit Schiesspulver, während im 19. Jahrhundert Gasflaschen mit unzuverlässigen Schweissnähten oder militärische Gründe – zu viele Dienstuntaugliche wegen gefährlicher Kinderarbeiten – Anlass für Vorschriften boten. Richtig los mit dem Gefahrgutrecht ging es aber erst nach dem Zweiten Weltkrieg.
Die rasante Zunahme des Welthandels rief nach einer internationalen Harmonisierung der bestehenden Transportvorschriften jedes einzelnen Verkehrsträgers. So entstand 1957 mit den UN-Empfehlungen ein schmales Büchlein mit Gefahrzetteln und -klassen als Grundlage der globalen Vereinheitlichung. Das darauf basierende ADR trat am 30. September 1957 in Kraft. Es ist heute – mit deutlich grösserem Umfang – von 49 Staaten ratifiziert, wobei nationale Ergänzungen mit gewissen Abweichungen bestehen, so zum Beispiel in der Schweiz das am 24. Mai 1972 eingeführte SDR.
Treiber des Gefahrgutrechts waren immer Un- und Zwischenfälle sowie neue Technologien. So warf zum Beispiel der plötzlich aus den USA auftauchende Tankcontainer anfänglich viele Fragen auf, wie dieser sicher auf Bahn und Lastwagen transportiert werden konnte. Es mussten umgehend international anerkannte Regeln für die zu transportierenden Gefahrgüter geschaffen werden.
Auch bei den heute im Zweijahresrhythmus erfolgenden gesetzlichen Überarbeitungen muss man sich vor Augen halten, dass alle neuen Regeln in allen Ratifizierungsstaaten harmonisiert sein müssen. Dass dies nicht immer eine einfache Sache ist, zeigte Klaus Ridder anhand eines Organigramms und schilderte die teils skurrilen Umstände, die sich dabei gerade auch aufgrund der Mehrsprachigkeit und der Übersetzungen über mehrere Sprachen hinweg ergeben können. Mit zu den Unterlagen, die alle Tagungsteilnehmer erhielten, gehörte auch eine vom Referenten verfasste umfangreiche historische Abhandlung des Gefahrguts, die zu lesen und aufzubewahren sich unbedingt lohnt.
Vor dem Mittagessen ging es dann im Plenum weiter mit einem Vortrag von Kurt Friderich, dem Leiter der Chemiewehrschule Zofingen. Er ermunterte anhand vieler Beispiele dazu, sich Gedanken über die mitzuführende ADR-Schutzausrüstung zu machen, umso mehr als die Vorschriften dabei Spielraum nach oben lassen. Im Vordergrund sollten dabei stets die eigene Sicherheit und das zuverlässige Verhindern von Folgeschäden stehen. Nicht zuletzt kann es auch in versicherungstechnischer Hinsicht durchaus von Belang sein, ob in einem Ereignisfall eine angemessene Ausrüstung zur Verfügung stand oder nicht.
Selbstschutz bei ausgetretenem Gefahrgut geht immer vor.
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Attraktiver Postenlauf
Per Bus ging es nach der Mittagspause auf das Gelände der Chemiewehrschule. Dort waren zweimal je fünf Posten aufgebaut, die alle Teilnehmer in kleinen Gruppen im Turnus besuchten. Die Posten boten eine Mischung aus dem bisher gepflegten Gefahrgutparcours und den sonstigen Kleinmodulen, vermittelten sie doch auch theoretisches Wissen. Im Gefahrgutrecht ein Dauerbrenner sind die Lithium-Ionen-Batterien, die aufgrund des enthaltenen brennbaren Elektrolytes heftig brennen können. Wer bisher nur aus den Medien von Mobilgeräten erfahren hatte, die plötzlich zu brennen beginnen, konnte sich am Gefahrguttag nun selber von der potenziellen Gefahr dieser Batterien überzeugen. Brandgefährlich sind aber auch Unfälle mit Tank- oder Kesselwagen, die entzündliche Stoffe befördern. An einem weiteren Posten wurden die wichtigsten Kenntnisse zu Ventilen, Kupplungen, Befüllöffnungen und möglichen Leckstellen bei Havarien vermittelt. Darüber hinaus konnten die Teilnehmenden ihr Wissen über die zum Binden von Chemikalien und Öl verwendeten Mittel oder über den Umgang mit undichten Verpackungen vertiefen.
Schliesslich galt es, eine Situation mit einem ausgetretenen Gefahrgut zu beurteilen. Was unternimmt man zuerst? Wie gross ist die Gefährdung? Welche Massnahmen sind zu treffen? Hier waren das ganze Wissen aus allen Kapiteln des ADR sowie Kenntnisse des sicherheitsbezogenen Verhaltens gefragt.
Abbrand einer beschädigten Lithium-Ionen-Batterie.
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Fazit
Den Tagungsleitern ist es erneut gelungen, den 19. Gefahrguttag Schweiz aktuell und innovativ anzugehen und den Blick dabei auch aus einem neuen Winkel auf das Gefahrgutrecht zu lenken.
In Kürze
Swiss TS und GeFaSuisse führen jährlich den Gefahrguttag Schweiz durch, an dem sie in kompakter Form sowohl über aktuelle Entwicklungen als auch Neuerungen in den europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) und der Bahn (RID) informieren. Diese Regelwerke werden alle zwei Jahre überarbeitet, damit sie mit den laufenden Entwicklungen oder neuen, zum Gefahrgut zählenden Produkten Schritt halten können, und erfahren daher laufend Änderungen.
Der Gefahrguttag Schweiz vermittelt darüber hinaus auch spezifisches Wissen zum Transport auf Binnengewässern oder in der Luft und ergänzt mit Referaten zu verwandten Themen sowie mit Fachmodulen und praktischen Übungen oder Besichtigungen den theoretischen Teil. Die nächste Gelegenheit für Gefahrgutbeauftragte, Vollzugsbeamte, Spediteure oder Hersteller von Gefahrgut sich so umfassend zu informieren, bietet der 20. Gefahrguttag Schweiz vom 13. Juni 2018.
Weitere Informationen: www.gefahrguttag.ch
Swiss TS Technical Services AG
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