27 décembre 2016 |
Oberflächen POLYSURFACES 04/2016 |
Technique de sécurité
Im Dienste der Sicherheit
Martin Grether
Il n’est pas toujours facile de s’y retrouver dans la nébuleuse des règlements européens concernant le transport des matières dangereuses, d’autant plus que ceux-ci sont révisés tous les deux ans. La Journée des produits dangereux, qui est devenue depuis longtemps une institution, apporte une aide précieuse. Aussi la 18e Journée suisse des produits dangereux, qui s’est déroulée le 8 juin 2016 à l’EuroAirport de Bâle, a-t-elle eu un grand succès.
Unmengen an entzündbaren, toxischen, ätzenden oder umweltgefährdenden Gütern werden jeden Tag auf Strasse und Schiene sowie per Schiff und Flugzeug befördert. Dass diese Gefahrgüter sicher am Bestimmungsort ankommen, ist alles andere als selbstverständlich. Denn wie leicht könnten sie in einem leckenden Gebinde stecken, nur nachlässig festgezurrt sein oder zusammen mit weiteren Stoffen transportiert werden, mit denen sie bei einer Freisetzung sofort chemisch reagieren? Schwere Unfälle mit Gefahrgütern sind zum Glück sehr selten, doch am Glück allein liegt dies nicht. Vielmehr ist es das bewusste Befolgen detaillierter Vorschriften zu sämtlichen Aspekten des Umgangs mit Gefahrgut, das für sichere Verhältnisse sorgt.
Angesichts der Mengen an beförderten Gefahrgütern, der fortschreitenden Globalisierung und der immer schnelleren Entwicklung neuer Produkte und Stoffe braucht es entsprechend fortlaufende Anstrengungen, damit Gefahrguttransporte sicher ans Ziel kommen. Die europäischen Übereinkommen, die den wesentlichen, in 48 Vertragsstaaten gültigen Rahmen für sämtliche Aspekte der Beförderung gefährlicher Güter auf Strasse und Bahn schaffen, werden daher alle zwei Jahre revidiert. Beat Schmied vom Bundesamt für Strassen informierte die Teilnehmer über die zu erwartenden Neuerungen in der Ausgabe 2017 des ADR sowie des zugehörigen schweizerischen Regelwerks SDR. Aus Zeitgründen konnte er nicht jede Neuerung im Detail erläutern, jedoch wertvolle Hinweise darauf geben, in welchen Teilen des Regelwerks es Änderungen geben wird.
Sehr viele der zu erwartenden Korrekturen sind nur redaktioneller Natur, doch bedeutet dies bei weitem nicht, dass man sie ignorieren dürfte. Denn der Gefahrguttransport ist aufgrund der eingangs erwähnten Gefahren sowie der hohen Zahl der mitwirkenden Staaten stark reglementiert. Der Teufel steckt daher oft auch im Detail, wie Tagungsleiter Ralf Mengwasser in seiner Begrüssungsrede bereits gewarnt hatte. So zählen zu den Neuerungen denn auch einige, die auf den ersten Blick vielleicht wenig einsichtig erscheinen mögen. Anderseits wartet das ADR 2017 auch mit sehr brauchbaren Änderungen auf. Dazu gehört zum Beispiel eine Definition für den bisher nicht festgelegten Begriff «gut belüftetes Fahrzeug», die Grenzwerte für Kohlendioxid und Sauerstoff in der Luft liefert.
Die Fachmodule boten wie jedes Jahr die Möglichkeit, sich in Gruppen einem bestimmten Thema zu widmen und dabei auch Fragen an die Referenten zu stellen oder sich untereinander auszutauschen. Neben einer vertieften Beschäftigung mit den kommenden Neuerungen standen sieben weitere Module zur Wahl. Eines davon widmete sich dem Unterhalt von IBC (Intermediate Bulk Container) und Baustellentanks und schälte die Unterschiede und Vorteile der beiden Umschliessungen heraus. Der Baustellentank stellt eine schweizerische Eigenheit dar und darf nur in der Schweiz gemäss SDR verwendet werden. Im Gegensatz zum IBC darf er nur mit Diesel befüllt werden, wartet aber mit den Vorteilen einer robusteren Bauweise und längeren Prüfintervallen auf. Die Teilnehmer des Moduls diskutierten die Frage des Umgangs mit IBC oder Baustellentanks, bei denen die Prüffristen versäumt wurden.
Ein anderes Modul beleuchtete die oft problematische Klassifizierung von Abfällen anhand dreier verschiedener Fälle und zeigte Möglichkeiten, wie man mithilfe der verfügbaren Regelwerke eine vernünftige Einstufung vornehmen kann. Eine besondere Beachtung fand dabei die Frage des Transports beziehungsweise der korrekten Bezettelung des Gefahrguts. Die Teilnehmer waren sich nicht einig, ob bei einer Freistellung gemäss einer Sondervorschrift noch von Gefahrgut gesprochen werden könne oder nicht. Auch hier schien der Teufel im Detail zu stecken, aber angesichts drohender Bussen bei falsch ausgefüllten Papieren werden aus scheinbaren Details schnell einmal gewichtige Fragen.
Spezialisten wissen um die Vielzahl der Fallstricke im Gefahrgutrecht. Sie finden sich daher jedes Jahr gerne wieder am Gefahrguttag ein, um am Ball zu bleiben und dazuzulernen.
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