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26 février 2014 | Oberflächen POLYSURFACES 06/2013 | Formation continue

REACH und die Auswirkungen auf die industrielle Teilereinigung in der Schweiz

Depuis le 21 avril 2013, le trichloroéthylène (TRI) est l’une des substances qui a été ajoutée à l’annexe XIV du règlement REACH de l’UE. Par l’adaptation de l’ordonnance suisse sur la réduction des risques liés aux produits chimiques (ORRChim) à REACH, en décembre 2012, le TRI fera aussi partie, des substances soumises à autorisation.
Vor allem bei der Präzisionsreinigung anspruchsvoller Bauteile in der Medizinaltechnik, Uhrenindustrie, Messtechnik, Optik und Luftfahrt ist TRI häufig das Lösemittel der Wahl – und in vielen dieser Reinigungsanwendungen unverzichtbar. Die veränderte Gesetzeslage führt auch bei Anwendern in der Schweiz zu vielen Fragen. Antworten darauf boten die Vorträge von Experten beim 1. Chemaware Forum, das die Safechem Europe GmbH, eine Tochtergesellschaft von The Dow Chemical Company, veranstaltete. Es informierte die 35 Teilnehmer über das europäische Chemikaliengesetz REACH (Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals), das seit 2007 in Kraft ist. Dieses schreibt vor, dass alle chemischen Substanzen, die in der EU hergestellt oder in diese eingeführt werden, zu registrieren sind. Zudem verpflichtet es Hersteller und Importeure von chemischen Substanzen mit einem Volumen von mehr als 1 t pro Jahr, der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) Daten zu Gefahren, Nutzung, Exposition und Risiken für angegebene Anwendungen der Stoffe vorzulegen.
 

Zulassungsverfahren im Überblick. (Referenz: Matti Vainio, ECHA)

 

Einsatz von TRI nach der Aufnahme in die Schweizer ChemRRV
Das Ziel ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen. Stoffe, die die ECHA als besonders besorgniserregend (Substance of very high Concern – SVHC) identifiziert, werden in den Anhang XIV von REACH aufgenommen. Dazu zählt auch TRI, für dessen weitere Verwendung nach dem so genannten Sunset-Date (36 Monate nach Aufnahme in den Anhang XIV) eine Zulassung erforderlich ist. Der Antrag dafür ist spätestens 18 Monate nach der Aufnahme in den Anhang XIV zu stellen.
Der Schweizer Gesetzgeber hat den Annex XIV REACH in die schweizerische Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) übernommen und Regelungen für zulassungspflichtige Stoffe getroffen. So gibt es für gelistete SVHC Stoffe Informationspflichten in der Lieferkette. Zudem dürfen diese Substanzen ab einem definierten Zeitpunkt nur noch mit einer Zulassung nach der REACH-Verordnung oder einer Bewilligung der Schweizer Behörden in Verkehr gebracht und verwendet werden. Die Zulassungspflicht verfolgt den Zweck, die von besonders besorgniserregenden Stoffen ausgehenden Risiken ausreichend zu beherrschen oder diese Stoffe schrittweise durch geeignete Alternativstoffe oder -technologien zu ersetzen, sofern diese wirtschaftlich und technisch tragfähig sind. Vor diesem Hintergrund hat der Verwender einen Alternativstoff für TRI beziehungsweise eine Alternativtechnologie zu suchen und wenn möglich bis zum Ablauf der Übergangsfrist (21. April 2016) gemäss Anhang 1.17 ChemRRV einzuführen.
Für Anwendungen, in denen TRI unverzichtbar ist und ein Einsatz über das Ablaufdatum hinaus gewünscht wird, muss entweder der Verwender oder der Lieferant über eine Zulassung verfügen. Verwender sind daher gefordert, sich bei ihrem Lieferanten zu informieren, ob für ihre Verwendung ein Zulassungsantrag gestellt wird. Ist dies nicht der Fall, müssen sich die Unternehmen selbst um eine Zulassung bemühen und einen entsprechenden Zulassungsantrag stellen. Dow und Safechem treffen Vorbereitungen, um die Zulassung von TRI unter REACH für die industrielle Verwendung bei der Oberflächenreinigung in geschlossenen Systemen zu beantragen. TRI ist bis zum Ablaufdatum im April 2016 weiter einsetzbar.
 

Grundprinzipien des Chemikalienleasings.

 

Chemical Leasing für den zukunftsorientierten Einsatz von TRI
Die Grundidee des Chemikalienleasings ist, dass der Verwender nicht für die Menge einer Chemikalie zahlt, sondern für die gewünschte Leistung beziehungsweise den erzielten Effekt. Dabei verkauft der Lieferant die Leistung einer Chemikalie, einschliesslich Know-how bezüglich Effizienz und Risiko. Er bietet zusätzliche Serviceleistungen wie Produktionsmanagement oder Logistik. Die produzierte und verbrauchte Menge an Chemikalie wird abnehmen, da durch eine intensivierte Kooperation Reduktionpotenziale ausgeschöpft werden. Die Chemikalienmenge wird von einem Einnahmenfaktor («the more you sell the more you earn») zu einem Kostenfaktor («less is more»). Die Bezahlung erfolgt Leistungsbezogen.
Safechem hat das Chemical Leasing-Modell individuell für den Einsatz von Lösemitteln in der industriellen Teilereinigung angepasst und bietet das zukunftsorientierte Geschäftsmodell unter dem Namen «Complease Chemical Leasing» an. Es handelt sich dabei um eine Komplettlösung, die auf den Bedarf des Anwenders massgeschneidert wird und von der Kunden gegen eine fixe monatliche Leasinggebühr profitieren. Dadurch verfolgen Anwender und Lösemittellieferant identische Ziele – nämlich den Chemikalienverbrauch zu reduzieren. Um dies zu erreichen, werden sowohl bestehende Reinigungsprozesse als auch die bisherige Lösemittelpflege gemeinsam mit dem Anwender optimiert. Zudem werden die relevanten Mitarbeiter beim Anwender nicht nur im sicheren Umgang mit dem Lösemittel geschult, sondern erhalten auch die Tools und das erforderliche Know-how, um die Qualität des Lösemittels zu kontrollieren und es bei Bedarf nach zu stabilisieren.
 
«Safe-Tainer»-System.
 

Komplettlösung für den nachhaltigen Einsatz von chlorierten Lösemitteln
Safechem arbeitet eng mit den Schweizer Behörden und Anwendern von TRI zusammen, um die Unternehmen bei der Auswahl der für ihre individuelle Situation optimalen Lösung zu unterstützen. Dies beinhaltet eine umfangreiche Beratung über den Einsatz alternativer Lösemittel wie beispielsweise das speziell für Reinigungsanwendungen in der Industrie entwickelte Perchlorethylen «Dowper» oder modifizierte Alkohole der «Dowclene»-Serie. Diese Unterstützung schliesst die Durchführung erforderlicher Laboranalysen und Ölverträglichkeitstests ein.
Gleichzeitig ermöglicht der Einsatz des von Safechem entwickelten «Safe-Tainer»-Systems das effektive Management der produktspezifischen Risiken von Lösemitteln. Es besteht aus zwei unterschiedlich gestalteten Sicherheitsbehältern für die Belieferung und Rücknahme mit/von Lösemitteln. In Kombination mit geschlossenen Reinigungsanlagen gilt es als beste verfügbare Technologie und sorgt für einen praktisch emissionsfreien Betrieb.
 
Safechem Europe GmbH
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